Verkehrswertgutachten
Der Gutachterausschuss erstattet Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie für Rechte an Grundstücken. Der Verkehrswert wird gemäß § 194 BauGB durch den Preis bestimmt, der in dem Zustand, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen und den tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
Jeder Eigentümer kann für sein Grundstück, sein Haus, seine Eigentumswohnung oder ein Grundstücksrecht ein Gutachten über den Verkehrswert bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beantragen. Ein Formular zur Beantragung eines Verkehrswertgutachtens finden Sie im Downloadbereich.
Für die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens fallen Gebühren entsprechend der Gutachterausschussgebührensatzung an.
Nötige Unterlagen
Bitte fügen Sie folgende Unterlagen bei:
- Energieausweis (sofern vorhanden)
- Weitere Unterlagen (z. B. Erbschein, Vollmachten usw.)
- Bei Wohnungs- bzw. Teileigentum zusätzlich:
- Teilungserklärung
- Aufteilungsplan
- Protokolle der letzten zwei Eigentümerversammlungen
- Letzte Nebenkostenabrechnung
- Wirtschaftsplan
Wichtig: Sollte der Antragsteller nicht (Mit-)Eigentümer des Bewertungsobjekts sein, wird ein Nachweis der Antragsberechtigung, z. B. Erbschein, Vollmacht des Eigentümers, Betreuungsvollmacht, Nachlassvollmacht etc. benötigt.
Zum Verfahrensablauf
Nach Eingang des ausgefüllten Antrags bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per Post oder E-Mail.
Die Zustandserfassung (Ortstermin nach telefonischer Vereinbarung) erfolgt durch einen Sachverständigen (Mitglied des Gutachterausschusses).
Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses bereitet die Wertermittlung vor.
Danach erfolgt eine Einberufung mehrerer Gutachter, die Inaugenscheinnahme des Objektes durch die Gutachter (zweiter Ortstermin) sowie die Beratung und der Beschluss des Verkehrswertes (Gutachterausschusssitzung).
Die Gutachtenausfertigung(-en) erhalten Sie mit dem Gebührenbescheid in der Regel ca. 2-3 Wochen nach Beschluss.
Die Gutachtenerstellung wird hierbei nach chronologischer Reihenfolge des VOLLSTÄNDIGEN Antrags bearbeitet. Erst wenn alle Unterlagen vom Antragsteller eingegangen sind, gilt der Antrag als vollständig.
Passende Downloads:
Bei dem Antrag auf Erstattung eines Verkehrswertgutachtens handelt es sich um ein interaktives PDF-Dokument. Je nach Ihrer Rechnerkonfiguration können Sie den Antrag direkt in Ihrem PDF-Reader ausfüllen.
Möchten Sie Ihr Gutachten lieber durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen erstellen lassen, so finden Sie hier eine Suchfunktion: Suchfunktion öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständige